Leistungsbegrenzungen in den ersten 48 Monaten (Zahnstaffel)
Die Zahnstaffel gilt ab Versicherungsbeginn. Sie wird nicht angewendet bei
- Zahnprophylaktischen Maßnahmen
- Heilbehandlungsmaßnahmen, die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind
Wechseln Sie zu uns, rechnen wir Ihre bisherige Vorversicherungszeit in einer Zahnzusatzversicherung mit vergleichbaren Leistungen auf die Zahnstaffel an.
Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 12 Monaten
Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 24 Monaten
Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 36 Monaten
Maximaler Erstattungsbetrag in den ersten 48 Monaten